BKJ: Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) hat bereits in dem Zwischenruf „Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt“ auf die Relevanz des Gewaltschutzes junger Menschen und die Bedeutung der Verantwortungsübernahme durch das institutionelle Gefüge des Aufwachsens in der gesamten Infrastruktur von Kindheit und Jugend hingewiesen (BJK 2021a). Im Rahmen eines gleichnamigen digitalen Expert*innen-Workshops wurde der Zwischenruf diskutiert und systematisch weiterentwickelt. Die Erkenntnisse dieser intensiven und gewinnbringenden Diskussionen mündeten in der vorliegenden Stellungnahme.

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